Achtung, Erbe! Welche Steuerfallen beim Nachlass lauern

Kompliziert wird es, wenn der Erblasser im Ausland lebt oder sich das Erbe, beispielsweise in Form von Immobilien, im Ausland befindet. Denn in puncto Erbrecht weichen die Regelungen von Land zu Land stark voneinander ab.

Freibeträge auch in den USA

Generell wird zuerst in dem Land besteuert, in dem sich das Erbe befindet. Ein Wohnsitz oder Ferienhaus in den USA oder anderweitige Vermögenswerte unterliegen dann beispielsweise zunächst der US-Nachlasssteuer. Hier wird die Steuer vor der Aufteilung aus dem gesamten Nachlass bezahlt und nicht individuell durch jeden Begünstigten.

Die US-amerikanische Gesetzgebung sieht sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen ebenfalls Freibeträge vor. Diese unterliegen jedoch keiner Staffelung nach Verwandtschaftsgrad, wie es in Deutschland der Fall ist. Vielmehr existiert ein Freibetrag für den gesamten Nachlass.

US-Staatsbürgerschaft von Vorteil

Besitzt der Erblasser die US-Staatsbürgerschaft, so ist dieser Freibetrag sehr hoch, handelt es sich bei ihm jedoch nicht um einen Amerikaner, fällt dieser sehr gering aus. Gleichzeitig können Zuwendungen an den Ehepartner unter bestimmten Umständen und bei richtiger Planung von einer Besteuerung befreit sein.

Damit ausländische Erben nicht doppelt zur Kasse gebeten werden, greift in diesem Fall ein Doppelbesteuerungsabkommen, das zwischen Deutschland und den USA besteht. Die in den USA gezahlte Steuer wird dabei auf die deutsche Steuerlast angerechnet.

Um Unklarheiten sowie langwierigen Verfahren vorzubeugen und eine hohe Steuerlast zu vermeiden, ist es grundsätzlich empfehlenswert, seine Hinterlassenschaft mithilfe eines Rechtsbeistandes frühzeitig zu planen.

Autor Carl-Christian Thier ist Rechtsanwalt in der deutsch-amerikanischen Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. 

Foto: Urban Thier & Federer P.A. 


Mehr Artikel zum Thema Erben:

Vererben: Sechs Tipps zum Testament

Erben: Berliner Testament als Steuerfalle

Erben: Fallstricke bei der Ausschlagung

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments