Telefon-Aufzeichnungspflicht: Angriff auf den 34f-Vertrieb

In der Begründung im IDD-Gesetz heißt es zwar, „soweit“ die MiFID-II-Vorgaben auch für 34f-Vermittler umzusetzen seien, solle dies in der FinAnV erfolgen und deshalb die Ermächtigungsgrundlage entsprechend ergänzt werden. Doch es ist kaum anzunehmen, dass jetzt eine solche Formulierung in das Gesetz gemogelt wird, wenn sie später nicht umgesetzt werden soll.

Weite Teile des freien Vertriebs – vor allem „Einzelkämpfer“ – werden mit den MiFID-Neuregelungen wahrscheinlich ohnehin überfordert sein. Viele werden sich größeren Organisationen wie Haftungsdächern oder Vertriebspools anschließen müssen – oder sich zur Ruhe setzen.

Die Taping-Pflicht, die nicht nur einigen organisatorischen, sondern vor allem bei Mobil-Gesprächen auch technischen Aufwand erfordert, wird diesen Trend noch verstärken. Es ist insofern auch ein Angriff auf den klassischen freien Vertrieb, auf den selbständigen Anlageberater also.

Vermögensanlagen besonders betroffen

Das ist auch für die Anbieter von Sachwertanlagen relevant, vor allem von Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz. Sie haben es als semi-regulierte Produkte im Bankenvertrieb sehr schwer und sind besonders auf den freien Vertrieb angewiesen.

Aber auch die Anbieter von alternativen Investmentfonds (AIF) darf die Entwicklung nicht kalt lassen. Sie scheinen zwar bei den Instituten mehr und mehr Fuß zu fassen, die meisten verkaufen aber weiterhin auch über den 34f-Vertrieb. Die Anbieter müssen die Vermittler bei der neuerlichen Regulierung so gut es geht unterstützen, wovon bisher aber nicht viel zu sehen ist. Im nächsten Cash.-Heft wird eine Geschichte darüber zu lesen sein.

Der Vertriebsverband AfW rechnet in der zweiten Jahreshälfte mit der Neufassung der FinAnV. Sollte dort tatsächlich eine Taping-Pflicht enthalten sein, wonach es derzeit aussieht, „dürfte der Widerstand aus der Branche nicht unerheblich sein“, kündigt Norman Wirth, Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand des AfW an. Dass der Widerstand sich durchsetzen kann, ist seit letzter Woche jedoch unwahrscheinlicher geworden.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Der nächste Löwer-Kommentar erscheint am 18. Juli

Foto: Florian Sonntag


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