4. Risikoversicherungen auf den Todesfall
Für die Erbschaftsteuer und zur Bezahlung von Pflichtteilen wird von den Hinterbliebenen Barmittel benötigt. Die beste Vorsorge hierfür ist die Risikoversicherung auf den Todesfall. Günstig ist es, wenn der Vertrag auf Angehörige abgeschlossen wird, die auch begünstigt sind. Dann handelt es sich streng genommen um eine Schenkung zu Lebzeiten und eine Meldung an das Finanzamt zum Todeszeitpunkt wird hinfällig.
5. Renten statt Kapital verschenken
Die Besteuerung von Rentenleistungen ist grundsätzlich günstiger als die Besteuerung von Kapital. Das gilt auch beim Verschenken von Vermögen. Wenn also eine Rentenversicherung in der Auszahlphase ist, kann durch einen Versicherungsnehmer-Wechsel diese Rente verschenkt werden. Die Schenkungsteuer ist deutlich günstiger, wenn Rente im Vergleich zu Kapital übertragen wird. Wird an Nichtverwandte etwa 40.000 Euro in Rente verschenkt, so kann die Ersparnis bei rund 5.500 Euro Schenkungsteuer liegen.
Besondere Tipps für alle Varianten
Mit Ferrari- und Rückfallklauseln, die genau ausformuliert werden, lassen sich über den Tod hinaus Modalitäten, Umgang und Zeitpunkt der freien Verfügbarkeit des Vermögens festlegen. Ein Testamentsvollstrecker überwacht die Klausel im Sinne des Erblassers.
Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.
Foto: Institut Generationenberatung