VersVermV: BVK mahnt zu Verhältnismäßigkeit

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat zur Neufassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) Stellung genommen. Unter anderem kritisiert der Verband Regelungen zu Weiterbildung und Vergütung.

Michael-H.-Heinz-BVK
BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Wir sind sehr dafür, dass Vermittler verpflichtet sind, die Kunden in deren bestmöglichen Interesse zu beraten und ihnen entsprechende Produkte zu vermitteln.“

Laut BVK sind im Entwurf der VersVermV zwar wichtige Forderungen und grundsätzliche Positionen des Verbands enthalten, es besteht demnach jedoch noch einiger Korrekturbedarf.

Mehr Verbraucherschutz, Anerkennung des Berufsstandes und weniger Bürokratie seien die wesentlichen Forderungen des Verbands, die er in seiner Stellungnahme zurVersVermV-Neufassung des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht hat.

Verwaltungsaufwand für die kontrollierende Behörde minimieren

Nachbesserungsbedarf sieht der BVK bei den Regelungen zur Weiterbildung. Unter anderem kritisiert er die vorgesehene Nachweispflicht und eine geplante Lernerfolgskontrolle. „Im Rahmen von Präsenzveranstaltungen halten wir solche Kontrollen für schwer bis gar nicht umsetzbar“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

„Sie sind auch unnötig, da bei persönlicher Anwesenheit ohnehin ein direktes Feedback mit dem Schulungsleiter stattfindet“, so Heinz weiter. Kontrollen seien mit dem Grundgedanken einer effizienten Weiterbildung, die praxisnahe Lösungen anbieten will, unvereinbar.

Der Verband schlägt daher vor, dass Kontrollen der Weiterbildung anlassbezogen durchgeführt werden, statt Vermittler zu verpflichten, diese regelmäßig nachzuweisen. Das würde auch den Verwaltungsaufwand für die kontrollierende Behörde minimieren.

Seite zwei: „Mengenorientierte Vergütung kollidiert mit IDD-Anspruch“

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