Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK):
Im nächsten Jahr werden die IDD und mit ihr die angepasste Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in Kraft treten. Auch die neue Finanzmarktrichtlinie Mifid II wird ab Frühjahr 2018 gelten. Außerdem steht die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) an.
Diese Gesetze werden längerfristige Auswirkungen auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler haben. Wir werden sehr aufmerksam beobachten, ob und wie die Versicherer ihre LV-Bestände in den Run-off schicken oder sie gar an externe Investoren verkaufen.
In der nächsten Zeit wird es darauf ankommen, das federführende Bundeswirtschaftsministerium davon zu überzeugen, dass die im Zuge der IDD neu zu justierende VersVermV nicht zu viele Hürden für die Berufspraxis der Vermittler aufbaut. Zudem werden wir den Gesetzgeber davon zu überzeugen haben, dass die Belastungsgrenze durch das LVRG für uns erreicht ist und nun die Unternehmen ihren Beitrag zur Stabilisierung der Lebensversicherung leisten müssen.
Wir werden uns auch für mehr Flexibilität in Vergütungsfragen stark machen. Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, dass die Chancen der Digitalisierung im Onlinevertrieb nicht dazu missbraucht werden, eine Absenkung des Verbraucherschutzniveaus herbeizuführen. Denn schließlich sollen alle Vertriebswege gleich behandelt werden.
Seite drei: VDVM: „Persönliche Beratung trotz Digitalisierung zukünftig notwendig“