„Bei Alleinstehenden nehmen die Fälle zu, bei denen sich dubiose Personen eine Vollmacht erschleichen und später Vermögen auf sich übertragen“, warnt der Fachanwalt für Erbrecht Dr. Dietmar Kurze. Deshalb solle der Vollmachtgeber Vorsicht walten lassen. Wie lässt sich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Mithilfe einer Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens benannt werden, die im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit die finanziellen und persönlichen Angelegenheiten wahrnimmt.
Doch was ist zu tun, wenn der Vollmachtgeber sein Vertrauen in den Bevollmächtigten verliert oder die Bevollmächtigung aus anderen Gründen rückgängig machen möchte?
Jederzeit abänderbar oder widerrufbar
„Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden“, schreibt Rechtsanwalt Fabian Kravack von der Kanzlei Wolfgang Lederer & Fabian Kravack Rechtsanwälte auf dem Anwaltsportal anwalt.de. Auch eine notariell beurkundete Vollmacht kann demnach problemlos widerrufen werden, ohne dass der Notar den Widerruf abermals beurkunden muss. Allerdings sollte er durch die Zusendung einer Kopie des Widerrufs informiert werden.
Bernhard Knittel, Autor des Ratgebers „Die Vorsorgevollmacht“, gibt in einem Beitrag auf der Website anwaltauskunft.de zu bedenken, dass der Widerruf die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers voraussetzt.
Könne der Bevollmächtigte nicht erreicht werden beziehungsweise habe er sich aus dem Staub gemacht, müsse ein Antrag beim Amtsgericht auf „Kraftloserklärung durch öffentliche Bekanntmachung“ gestellt werden.
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