Bafin veröffentlicht Entwurf des Rundschreibens „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat den Entwurf des Rundschreibens „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“ zur öffentlichen Konsultation auf ihrer Internetseite eingestellt. Stellungnahmen zum Entwurf nimmt die Aufsichtsbehörde bis zum 21. Februar 2018 entgegen.

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Die Bafin konsultiert ein geändertes Rundschreiben zum Versicherungsvertrieb.

Die Bafin möchte ihr Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern und zum Risikomanagement im Vertrieb aus dem Jahr 2014 ändern. Sie führt deshalb ein öffentliches Konsultationsverfahren durch.

Wie die Bafin auf ihrer Internetseite schreibt, dient die Änderung „im Wesentlichen der Umsetzung der neuen Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu vertriebsbezogenen Aspekten in der Aufsichtspraxis, die überwiegend ab dem 23. Februar 2018 gelten“.

Demnach wurden einige Elemente des alten Rundschreibens beibehalten, wurden aber „aufgrund der Erfahrungen der vergangenen drei Jahre“ teilweise angepasst. Die Aufsichtsbehörde will das Rundschreiben nach Abschluss des Konsultationsverfahrens veröffentlichen.

Stellungnahme bis zum 21. Februar 2018 möglich

Branchenteilnehmer können ihre Stellungnahme bis zum 21. Februar 2018 unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 01/2018; VA 35-I 4105-2017/0077) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 01/2018) entweder schriftlich an die Bafin, Referat VA 35, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn oder per E-Mail an [email protected] schicken.

Auch die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bafin veröffentlicht werden – sofern der Verfasser dies nicht ausdrücklich ablehnt. Der Entwurf eines Rundschreibens „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“ kann auf der Bafin-Webseite heruntergeladen werden. (jb)

Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin

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