Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass sie weder „The Trader“ noch Herrn Christian Vogel eine Erlaubnis zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Daran ändern auch deren vollmundige Anpreisungen nichts.
Weder das Unternehmen noch Herr Vogel stehen unter ihrer Aufsicht, teilt die Behörde mit. Beide verfügen demnach nicht über eine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes.
„Das Unternehmen bietet unter der anonym registrierten robotrader-app.co eine App ‚für einen intelligenten, schnellen und sicheren Onlinehandel auf Finanzmärkten‘ an“, schreibt die BaFin.
Vollmundige Anpreisungen
Über die App gelieferte Handelssignale seien „zu 100 % genau und verifiziert“. Die App sei „100% DEUTSCH QUALITÄT“. Mit ihr könnten „gewöhnliche Leute damit beginnen“, „Tausende von Euro pro Monat zu verdienen“, zitiert die BaFin die weiteren vollmundigen Anpreisungen des App-Betreibers, die von der Behörde nicht weiter kommentiert werden.
Das Unternehmen gibt ein Büro in Prag, Tschechien, und Herrn Vogel als Vertretungsberechtigen an, so die BaFin. (sl)
Foto: BaFin