BdV beendet Rechtsstreit mit MLP

Der Bund der Versicherten (BdV) hat entschieden, die Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren gegen MLP zurückzunehmen. „Da der Bundesgerichtshof in der Frage in einem anderen Verfahren den strittigen Sachverhalt abschließend entschieden hat, halten wir es nicht für sinnvoll, das Verfahren fortzuführen“, sagte Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Axel Kleinlein: „Die Makler sind die uneingeschränkten Gewinner der neuen Regelungen.“

Grund der Klage war die Tarifwechselberatung, die MLP als ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung anbietet. Nach Ansicht des BdV dürfen Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung zur Versicherungsvermittlung anbieten. Darüber hinaus dürften sie mit Verbrauchern kein gesondertes erfolgsabhängiges Honorar vereinbaren.

Das Landgericht Heidelberg hatte die Klage des Verbraucherschutzvereins in erster Instanz abgewiesen (Az.: 11 O 18/17 KfH). Auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe brachte keinen Erfolg.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage in einem anderen Verfahren endgültig entschieden und sieht es laut seinem Urteil in einer weiteren Fallgruppe, nämlich der isolierten Tarifwechselberatung, als möglich an, dass Makler ein Honorar kassieren dürfen. „Die Makler sind die uneingeschränkten Gewinner der neuen Regelungen“, bedauert Kleinlein. Eindeutige Verlierer seien die Verbraucher und die Versicherungsberater, denn das Urteil des BGH mache den Berufsstand des Versicherungsberaters so gut wie überflüssig.

„Unausgegoren und tendenziös“

„Die allgemeine Honorarberatung beim Makler ist jedoch nie wirklich neutral, da der Makler grundsätzlich nur dann Honorar nehmen kann, wenn er tatsächlich einen Vertrag vermittelt“, erläutert Kleinlein. „Wer also nicht weiß, ob er wirklich einen Versicherungsvertrag benötigt, bekommt auch weiterhin nur beim Versicherungsberater eine neutrale Honorarberatung.“

Das Urteil des BGH mache deutlich, dass die Gesetze und Regeln zur Versicherungsvermittlung unausgegoren und tendenziös seien. „Um klare Leitplanken bei Honoraren zu setzen, brauchen wir eine Honorarordnung auch im Bereich der Versicherungsvermittlung. Sonst drohen nach den Provisionsexzessen bald Honorarexzesse bei Versicherungsmaklern“, so Kleinlein. (kb)

Foto: BdV

 

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