Nur einen Tag nach der Anfrage der Linkspartei hat auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine weitere kleine Anfrage an die Bundesregierung in Sachen P&R Container auf den Weg gebracht.
Anders als die gestern veröffentlichte Anfrage der Linken, die P&R lediglich zum Anlass für überwiegend generelle Fragen zur Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ genommen hat, beziehen sich die 25 Fragen der Grünen ausschließlich und sehr detailliert auf die Container-Direktinvestments von P&R.
Dabei hinterfragt die Fraktion der Grünen unter Federführung des Abgeordneten Gerhard Schick insbesondere die Tätigkeit der Finanzaufsicht BaFin in Zusammenhang mit der Prüfung und Billigung der P&R-Prospekte ab 2017, also seit der gesetzlichen Prospektpflicht für diese Art von Vermögensanlagen.
Überwiegend bekannte Vorwürfe
Dabei geht es überwiegend um bereits bekannte Vorwürfe gegenüber der Behörde. Dazu zählt, warum die BaFin Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsabwicklung mit der P&R Equipment & Finance Corp. in der Schweiz, eine Einschränkung der Wirtschaftsprüfertestate für die P&R AG sowie eine Warnung der Stiftung Warentest im Juni 2017 bei der Prospektbilligung nicht berücksichtigt beziehungsweise keine Konsequenzen daraus gezogen hat.
Daneben wollen die Grünen unter anderem wissen, warum die BaFin die Prospekte gebilligt hat, obwohl darin bestimmte Angaben fehlten, die nach Auffassung der Fraktion erforderlich gewesen wären. Dabei geht es etwa um das Alter der angebotenen Container sowie Informationen zu aktuellen und historischen Marktpreisen.
Konsequenzen für andere Anbieter
Außerdem fragen die Grünen nach dem generellen Zeit- und Personalaufwand der BaFin für Prospektprüfungen sowie den Konsequenzen der Behörde bei der Prüfung anderer Direktinvestmentanbieter.
Für diese könnte auch die Antwort der Bundesregierung auf die Frage von Interesse sein, warum die BaFin generell Vermögensanlagenprospekte zulässt, die im Prospekt eine Haftung über die Einlage hinaus sowie das Risiko der Privatinsolvenz beschreiben, obwohl Vermögensanlagen mit Nachschusspflicht gesetzlich nicht zulässig sind. In diesem Punkt nehmen die Grünen Bezug auf Prospekte von Buss Capital und Box Direct (CH2). (sl)
Foto: gerhardschick.net