Check24 bessert Verbraucherinformation nach

Nach einem gerichtlichen Rüffel informiert das Online-Portal Check24 seine Kunden früher als bisher, dass das Unternehmen Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhält.

Check24 pocht darauf, dass alle im Internet tätigen Versicherungsmakler und Portale ihre Kunden in gleicher Weise informieren.
Check24 pocht darauf, dass alle im Internet tätigen Versicherungsmakler und Portale ihre Kunden in gleicher Weise informieren.

Auf der Webseite werden nach Angaben des Unternehmens die Ergebnisse eines Versicherungs-Preisvergleichs nun erst sichtbar, wenn der Interessent vorher die so genannte Erstinformation über die Maklertätigkeit per Zwangsdownload erhalten hat.

Damit reagiert Check24 auf eine Entscheidung des Landgerichts München. Die Richter hatten kürzlich ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro angedroht, falls Check24 die Erstinformation nicht verbesserte. Den Antrag gestellt hatte der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), der seit Jahren mit Check24 im juristischen Clinch liegt. Die Makler werfen dem Portal unfaire Konkurrenz vor.

Auch Check24 droht mit rechtlichen Schritten

Ein Ende der Streitigkeiten ist nicht in Sicht. Denn Check24 pocht darauf, dass alle im Internet tätigen Versicherungsmakler und Portale ihre Kunden in gleicher Weise informieren. Deswegen mahnt das Unternehmen drei BVK-Mitglieder ab – denen Check24 vorwirft, ihrerseits bei der Online-Vermittlung von Versicherungen nicht ausreichend auf die Maklertätigkeit hinzuweisen.

Falls die betreffenden Makler nicht reagieren, will das Online-Portal nach Angaben eines Sprechers vom Montag gerichtliche Schritte einleiten. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance

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