Der Votum-Verband lehnt die im Entwurf der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgesehene Verpflichtung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation ab. Zuvor hatten sich bereits der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung kritisch dazu geäußert.
Ein Mehrwert für den Kunden durch diese Aufzeichnungsverpflichtung sei nicht zu erkennen, da die Kunden gerade nicht über diese Aufzeichnungen verfügen sollen, sondern sie lediglich vom Vermittler archiviert werden, schrieb der geschäftsführende Votum-Vorstand Martin Klein in einer Stellungnahme. Der Zweck der Beweissicherung sei hier schon zweifelhaft, da nicht erkennbar sei, welchen Beweiswert derartige Gespräche haben sollen.
Der finanzielle und organisatorische Aufwand und der entstehende „Datenmüll“ stünden in keinerlei Verhältnis zu dem vermeintlich angestrebten Kundennutzen. Es sei vielmehr zu befürchten, dass das Angebot, telefonisch Informationen zu erhalten, zukünftig stark eingeschränkt werde, da Unsicherheiten darüber ausgelöst würden, welche Gesprächsinhalte aufzeichnungspflichtig sind.
„Nicht von heute auf morgen“
Der derzeitige Verordnungsentwurf sieht außerdem vor, dass die Verordnung am Folgetag ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt. Dies ist aus Sicht von Klein inakzeptabel: „Die Umsetzung der Verordnung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung löst umfassende neue Verpflichtungen der Finanzanlagenvermittler aus, welche es in ihrer Umsetzung sorgfältig vorzubereiten gilt, nicht zuletzt mit Rücksicht auf die technischen Herausforderungen und Problemstellungen. Dies kann tatsächlich nicht von heute auf morgen geschehen.“ (kb)
Foto: Martina van Kann