Frankfurter Staatsanwälte haben der Deutschen Bank ein Bußgeld von vier Millionen Euro aufgebrummt. Dies geschah im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen umstrittener „Cum-Ex“-Aktiendeals.
Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch den Eingang des Geldes, ohne den Namen des Instituts zu nennen.
Mit dieser Maßnahme der Vermögensabschöpfung sei der „Ordnungswidrigkeitenteil“ des Verfahrens abgeschlossen. Die Ermittlungen gegen drei Beschuldigte in diesem seit Juni 2015 anhängigen Komplex laufen nach Angaben der Behörde weiter.
Die Deutsche Bank wollte den Vorgang, zu dem es zuvor einen Medienbericht gegeben hatte, weder bestätigen noch dementieren.
Staat um Milliardensummen geprellt
Bei den umstrittenen Aktiengeschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre um Milliardensummen an Steuern zu prellen.
Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere überhaupt gehörten.
Die Folge: Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Europaweit soll sich der Schaden auf mehr als 55 Milliarden Euro belaufen. In Deutschland schloss der Staat das Steuerschlupfloch im Jahr 2012.
Seite zwei: Konkrete Vorwürfe der Ermittler