Fondskonzept: IT ist Mifid-II-ready

Wie der Illertissener Maklerverbund Fondskonzept mitteilt, hat er sein IT-System in der ersten Januarwoche 2018 komplett an die Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie Mifid II angepasst. Unter anderem wurde die Geeignetheitsprüfung in die Online-Plattform integriert und die Berater-App um eine Telefonaufzeichnungsfunktion erweitert.

Hans-Jürgen Bretzke
Hans-Jürgen Bretzke: „Wir haben das Inkrafttreten von Mifid II in Deutschland genutzt, um die Dienstleistungen für den Makler und seine Kunden über den gesetzlichen Rahmen hinaus auszuweiten.“

Fondskonzept hat eigenen Angaben zufolge die Umstellung des IT-Systems nach den Vorgaben der Mifid II in der ersten Januarwoche 2018 abgeschlossen. Auf der Online-Plattform Maklerservicecenter (MSC) konnten demnach alle Funktionalitäten zur Geeignetheitsprüfung sowie zur Geeignetheitserklärung freigeschaltet werden.

Zudem wurden gemäß der gesetzlichen Bestimmung des Zielmarktes für ein Finanzprodukt alle gelieferten Zielmarktdaten der Kapitalverwaltungsgesellschaften in das System eingelesen. Wählt der Fondskonzept-Partner nun einen Investmentfonds für seinen Kunden aus, vergleicht das System die Fondsdaten automatisch mit den individuell erfassten Parametern des Anlegerprofils.

Fondskonzept: Erweiterte Dienstleistungen für Makler und Kunden

Zu den neuen Funktionen gehört laut Fondskonzept auch ein Update der Berater-App mit der Erweiterung um eine Telefonfunktion, mit der relevante Kundengespräche, die zu Anlageentscheidungen führen, gemäß der geforderten Geeignetheitserklärung nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) aufgezeichnet werden können.

„Wir haben das Inkrafttreten von Mifid II in Deutschland genutzt, um die Dienstleistungen für den Makler und seine Kunden über den gesetzlichen Rahmen hinaus auszuweiten“, sagt Fondskonzept-Vorstand Hans-Jürgen Bretzke. So werden die vom Kunden gehaltenen Investmentfonds börsentäglich mit seinem Anlegerprofil abgeglichen.

Diese Funktion sei vor allem deshalb von Bedeutung, da sich etwa der Aktienanteil eines im Portfolio gehaltenen Mischfonds durch marktbedingte Schwankungen verändern und damit die Anlagegrenzen des Kunden verletzten kann. Die Funktion soll Maklern die Möglichkeit eröffnen, ihre Beratungsdienstleistungen auszubauen und aufgrund der erbrachten Mehrwerte entsprechende Servicegebühren zu vereinbaren. (jb)

Foto: Fondskonzept

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