Sogenannte Altersabstandsklauseln sind ein taugliches Mittel zur Risikobegrenzung bei der Hinterbliebenenversorgung. Ob derartige Regelungen rechtswidrig sind, musste jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden.
Gastbeitrag von Dr. Michael Rein, CMS Deutschland
Ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung sind im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sogenannte Altersabstandsklauseln bei der Hinterbliebenenversorgung.
Diese regeln die Ansprüche des überlebenden Ehepartners auf eine Hinterbliebenenleistung und können diese begrenzen oder sogar komplett ausschließen.
Arbeitgeber wollen nicht zu lange zahlen
Arbeitgeber haben ein Interesse an solchen Regelungen, da ihr wirtschaftliche Risiko hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung nur schwer kalkulierbar ist – besonders dann, wenn ein sehr großer Altersabstand zwischen den Eheleuten besteht.
Verstirbt der Arbeitnehmer oder mittlerweile Ruheständler in einem solchen Fall, besteht also ein beträchtliches Risiko, dass der Arbeitgeber für einen sehr langen Zeitraum die zugesagte Hinterbliebenenversorgung zahlen muss. In der Praxis wird hier häufig mit Altersabstandsklauseln gegengesteuert.
Seite zwei: Hintergrund der Klage