P&R-Pleite: Bankenvertrieb ohne Fehl und Tadel?

Die Finanzaufsicht BaFin hat nach einer Befragung von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten in der Causa P&R bislang keine Hinweise auf Fehlverhalten im Vertrieb oder größere Risiken der Institute festgestellt. Sagt die Bundesregierung.

Der Großteil der Institute hat bislang keine Rückstellungen für etwaige Schadenersatzansprüche aus der Vermittlung von P&R-Containern gebildet.

Nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat die Finanzaufsicht BaFin insgesamt 19 Vertriebsstellen von Produkten der insolventen P&R Gruppe angeschrieben, davon acht Kredit- und elf Finanzdienstleistungsinstitute.

Das Auskunftsersuchen bezog sich demnach auf den Vertrieb von Containerdirektinvestments der P&R Transport-Container GmbH, die ab 2017 angeboten wurden. Zuvor seien diese aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung nicht als Vermögensanlagen reguliert gewesen und damit „keine Finanzinstrumente, an die aufsichtsrechtliche Pflichten von Instituten anknüpfen“.

„Keine fehlerhaften Auswahlprozesse“

Laut der vom Finanzministerium übermittelten Antwort der Bundesregierung lassen sich nach den Erkenntnissen der BaFin aus den von den Finanzdienstleistungsinstituten vorgelegten Unterlagen „keine fehlerhaften Produktauswahlprozesse erkennen“.

Bei einigen gehörten Containerdirektinvestments von P&R demnach nicht zum „Anlageuniversum“, sondern wurden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch besorgt. Die Institute hätten sich „in der Regel auf die langjährige Erfahrung der P&R seit 1975 gestützt“ und teilweise auch Gespräche mit P&R vor Ort geführt.

Auch aus den Antworten der Kreditinstitute würden sich keine Anhaltspunkte für einen fehlerhaften Produktauswahlprozess ergeben.

Seite 2: Zumeist auf Kundenwunsch

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