Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen zur Rolle der BaFin im Rahmen der P&R-Insolvenz enthält hauptsächlich Argumentationshilfen für betroffene Vermittler. Ein Punkt jedoch könnte zunächst für Unruhe sorgen.
150 Personalstunden, also fast vier komplette Arbeitswochen, wendet die Finanzaufsicht BaFin im Schnitt für die Prüfung eines Verkaufsprospektes nach dem Vermögensanlagengesetz auf. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur „Rolle der Finanzaufsicht im Rahmen der Insolvenz von P&R“ hervor.
Auch ansonsten befassen sich die Antworten wie erwartet hauptsächlich mit dem gesetzlichen Umfang der Prospektprüfungen durch die Beamten, geben aber auch sehr konkret Auskunft über die speziellen Verhältnisse bei den P&R-Prospekten.
Argumentationshilfe für den Vertrieb
Das kann – nicht nur, aber insbesondere – für betroffene Vermittler der prospektpflichtige Emissionen seit 2017 von Interesse sein und ihnen wichtige Argumentationshilfen geben.
Denn ein Großteil der Grünen-Fragen bezieht sich auf Kritikpunkte, die auch von Anlegeranwälten regelmäßig als Gründe für eine Haftung des Vertriebs in Zusammenhang mit dem P&R-Debakel angeführt werden.