Kurz vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai haben sich die Datenschutzfachleute der wichtigsten Maklerpools in der vergangenen Woche in München zu einem weiteren Treffen zusammengefunden. Ihr Ziel: die Schaffung eines brancheneinheitlichen datenschutzkonformen Standards.
Bereits das erste Treffen im April fand auf Initiative des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung statt. Die Teilnehmer bekräftigten die Position des AfW, dass Versicherungsmakler mit weniger als zehn Mitarbeitern, die mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, solange sie nicht in einem überdurchschnittlichen Maße personenbezogene Daten verarbeiten.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools waren sich die Teilnehmer einig, dass sich diese in verschiedenen Varianten rechtlich korrekt darstellen lässt. Welches der in Frage kommenden Modelle das jeweils richtige ist, hänge von der spezifischen Zusammenarbeit zwischen Makler und Pool ab.
Kein rückwirkendes Anschreiben erforderlich
Einigkeit bestand auch darüber, dass grundsätzlich die Einholung einer Einwilligung des Kunden durch die Makler, in der auch auf die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Pools Bezug genommen wird, erforderlich sein wird. Eine einheitliche Einwilligungserklärung soll über den AfW erarbeitet werden, mit dem Ziel, diese als Branchenstandard zu etablieren. Ein rückwirkendes Anschreiben der Kunden wird in Ermangelung eines expliziten gesetzlichen Erfordernisses nicht für erforderlich gehalten. (kb)
Foto: AfW