Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Carsten Brodesser, für das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zuständiger Berichterstatter der Union, hat sich gegen die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung ausgesprochen.
„Eine mögliche generelle Limitierung der Vertriebsprovisionen in der Lebensversicherung stellt einen direkten gesetzlichen Eingriff in die Preisbildung dar und widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Vertragsfreiheit“, sagte Brodesser in einem Interview mit dem „Versicherungsjournal“.
Die Finanzaufsicht Bafin hat vorgeschlagen, dass Versicherer künftig höchstens 2,5 Prozent der vom Kunden während der Laufzeit eines Vertrages zu zahlenden Beiträge für Provisionen an Makler und Vertriebsorganisationen ausgeben dürfen. Weitere 1,5 Prozent dürften Versicherer aufgrund vorher festgelegter Qualitätskriterien vom Kundenkonto wegüberweisen: Vermittler mit einer geringen Kündigungsquote und wenig Beschwerden kämen so auf vier Prozent Entgelt für ihre Dienste.
Rückgang von Beratern berfürchtet
Laut Brodesser würde der Provisionsdeckel ausschließlich Maklervertriebe treffen, da ihre Provisionen in der Regel über denen der Ausschließlichkeitsvertriebe und damit über dem Bafin-Vorschlag liegen. Es käme somit zu Wettbewerbsverzerrungen. Zudem würde eine Deckelung der Einnahmen zu einem weiteren Rückgang von qualifizierten Beratern führen, befürchtet er. (kb)
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