Provisionsverbot: „Die Mär von der regelmäßig schlechten Finanzberatung“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert mit Blick auf die offensichtlich positiven Erfahrungen in den Niederlanden auch hierzulande einmal mehr ein Provisionsverbot. Rechtsanwalt Norman Wirth, Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte, nimmt exklusiv für Cash.Online zu der Forderung des VZBV Stellung.

ffsdfsdfdsfsd
Norman Wirth: „Die deutsche Politik – wie auch Brüssel – hat sich klar zum Provisionssystem bekannt.“

Unverbesserlich dogmatisch wird als Einstieg wieder die Mär von der regelmäßig schlechten und fehlerhaften Finanzberatung bemüht, die die armen Verbraucher seit Jahren in die Altersarmut führt. Belastbare, wissenschaftliche Statistiken können nicht vorgelegt werden. Dazu kommt einmal mehr die tatsachenignorierende Glorifizierung des Provisionsverbotes in Großbritannien.

Beratungslücke in Großbritannien

Unsere Verbraucherschützer sind offensichtlichen die Einzigen, die noch nichts von der tatsächlichen Beratungslücke dort seit Einführung des Provisionsverbotes gehört haben. Verbraucher mit mittlerem und geringem Einkommen können sich in Großbritannien keine Honorarberatung leisten und fallen in eine Beratungslücke. So das Ergebnis eines Berichts des britischen Finanzministerium HM Treasury sowie der Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority.

Wie auch schon beim apodiktisch eingefärbten Blick der „Verbraucherschützer“ auf die britischen Erfahrungen kann wohl auch bei dem niederländischen  Bericht unterstellt werden, dass hier einige wenige, die eigene Dogmatik unterstützende Punkte herausgegriffen wurden. Ein kurzer Blick in einen der in Bezug genommenen niederländischen Berichte zeigt, dass es sich dort um nicht repräsentative Stichproben handelt.

Klares Bekenntnis zum Provisionssystem

Die deutsche Politik – wie auch Brüssel mit seinen Vorgaben über die IDD und MiFid II – hat sich klar zum Provisionssystem bekannt. Wir haben gerade erst lang, ernsthaft, ausführlich und sehr kontrovers das Thema Provisionsverbot diskutiert und der Gesetzgeber ist nach einer ausführlichen Abwägung zu einem richtigen Ergebnis gekommen. Richtig für die Verbraucher, die auch bei der Grundabsicherung von Risiken und Altersvorsorge eine gute Beratung wollen und benötigen. Richtig auch für die die vielen qualifiziert und in Kundeninteresse arbeitenden Finanzdienstleister, die für ihre Tätigkeit auch angemessen vergütet sein sollen. Wir werden auch weiterhin eine friedliche Koexistenz der Vergütungssysteme habe.

Schlechte und fehlerhafte Finanzberatung in Verbraucherzentralen

Das Problem mit solchen Statements des Bundesverband Verbraucherzentralen zu diesem Thema ist, dass man ihnen ohne valide Quellenüberprüfung seit längerem kein Wort mehr glaube kann, da dort regelmäßig Fakten aus dem Zusammenhang gerissen werden. Es bleibt einmal mehr der Hinweis in Richtung der Verbraucherzentralen, dass sie sich – obwohl bei Ihnen Versicherungs- und Finanzanlagenberatung stattfindet – als außerhalb des Regulierungsregimes stehen sehen. Anzunehmen, dass sie auch die von der IDD vorgeschriebene jährliche Weiterbildungspflicht von 15 Stunden für ihre eigenen BeraterInnen nicht als erforderlich ansehen.

Daher: Ich befürchte auch weiterhin schlechte und fehlerhafte Finanzberatung mit ernstzunehmenden Folgen für die Altersvorsorge der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Verbraucherzentralen.

Foto: Wirth-Rechtsanwälte

Norman Wirth von der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte ist Geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

 

Mehr Beiträge zum Thema:

Beenken: “Ausschließlichkeitsvertreter und Großvermittler haben einen gewissen Vorteil”

LV-Provisionsdeckel: Vorfinanzierung der Bestandscourtage als Ausweg?

“Der Einzelkämpfer ist bereits heute ein Auslaufmodell”

LV-Provisionsdeckel: Drei Szenarien und ihre Auswirkung auf die Vergütung

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments