Der Maklerpool Apella hat Makler, die mit einem Pool zusammenarbeiten, vor dem „unbedachten Abschluss“ eines Vertrages über die Auftragsdatenverarbeitung gewarnt. Im Zuge des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Ende Mai hätten mehrere Maklerpools mit ihren Partnern solche Verträge geschlossen.
„Wir halten in den meisten Fällen einen solchen Vertrag nicht nur für nicht erforderlich, sondern sogar für nachteilig für den Makler“, sagte Vorstandschef Guntram Schloß. Mit dem Vertrag werde der Pool in die Rolle eines einfachen Datendienstleisters gerückt. Das entspreche aber nicht der Wirklichkeit und erhöhe die Haftung für den Makler.
Ein Maklerpool sei selbst Teil der Vermittlungskette, in der die Verträge für die Kunden vermittelt werden. Makler und Pool verfolgten den gleichen Zweck: die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen an die Kunden des Maklers. Das sei deutlich mehr als eine bloße Verarbeitung von Kundendaten im Auftrag des Maklers.
„Der Pool ist dadurch mit in der Haftung gegenüber dem Kunden. Pools, die ihre Partner zum Abschluss eines Vertrages über die Auftragsdatenverarbeitung drängen, verabschieden sich aus dieser Haftungsposition und lassen den Makler allein“, kritisierte Schloß. Der Pool habe dann keine eigene Funktion mehr, sondern sei bloßer Dienstleister.
Provisionen könnten umsatzsteuerpflichtig werden
Die Verträge über die Auftragsdatenverarbeitung erhöhen seiner Meinung nach zudem die Wahrscheinlichkeit, dass Maklerprovisionen künftig umsatzsteuerpflichtig werden.
Bislang gelte für sie eine Ausnahmeregelung. Diese würde jedoch dann hinfällig, wenn der Pool nur noch Dienstleister im Verhältnis zum Makler ist. Das laufe auf eine effektive Kürzung der Provisionen für die Makler hinaus, da in den Verträgen mit den Pools die Provisionen in der Regel als Bruttoprovisionen ausgewiesen seien. Die Umsatzsteuer ginge zu Lasten der Einnahmen der Makler. (kb)
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