Was es mit dem „Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo“ näher auf sich hat, geht aus der BaFin-Mitteilung nicht hervor. Laut Unternehmensregister war der Gegenstand des 2014 gegründeten Unternehmens zunächst „die deutschlandweite Finanzberatung für geschädigte Kapitalanleger (Rückabwicklung von geschlossenen Fonds-Anteilen, Beteiligungen, Versicherungen und sonstigen Kapitalanlagen) und die Vermittlung von Kapitalanlagen sowie die Tätigkeit als Finanzanlagevermittler gemäß Paragraf 34f GewO“.
Der Gegenstand wurde jedoch noch im gleichen Jahr geändert in „Beschaffung, Auswertung und Analyse von kapitalmarktspezifischen Informationen, Durchführung von Hintergrundrecherchen und Erstellung von Gutachten in diesem Bereich“. Inwiefern hierfür die Entgegennahme von Einlagen und die Vergabe von Darlehen an Dritte sinnvoll oder notwendig gewesen sein sollten, ist den Einträgen nicht zu entnehmen.
Finanztransfer-/Akquisitionsgeschäft
Bereits am Mittwoch hatte die BaFin mitgeteilt, dass sie der Germanika GmbH, Selters, mit Bescheid vom 4. Juni 2018 aufgegeben hat, das Finanztransfer-/Akquisitionsgeschäft einzustellen.
Die Germanika GmbH bot Unternehmen „internationale Geldtransferlösungen“ an und leitete Anlegergelder an die Unternehmen weiter. Damit erbringe das Unternehmen die genannten Zahlungsdienste ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Alle fünf Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (sl)
Foto: BaFin