Die Anzahl der Verfügungen der Finanzaufsicht BaFin wegen unerlaubter Geschäfte hat in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. Die Gesamtzahl des Jahres 2017 wurde bereits überschritten.
Im zweiten Quartal 2018, also etwa seit dem Antritt der neuen Bundesregierung und des neuen Finanzministers Olaf Scholz (SPD) am 14. März, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) insgesamt 15 Verfügungen wegen unerlaubter Geschäfte auf ihrer Website veröffentlicht.
Das ist fast eine Verdoppelung gegenüber dem ersten Quartal, im dem die Finanzaufsicht acht Unternehmen oder natürlichen Personen mit Untersagungs- und Abwicklungsverfügungen in die Parade gefahren ist. Inklusive einer weiteren Verfügung aus dem Juli stehen 2018 nun schon 24 Fälle auf der Liste.
Das ist bereits jetzt deutlich mehr als im gesamten Jahr 2017, in dem lediglich 17 solche Verfügungen der BaFin, die dem Finanzministerium untersteht, zu verzeichnen waren. 2016 waren es insgesamt 26 gewesen.
Unerlaubte Einlagegeschäfte vorn
Der mit Abstand größte Anteil der Verstöße im bisherigen Jahr 2018 entfällt auf 14 Fälle von unerlaubten Einlagengeschäften, also die Annahme von „unbedingt rückzahlbaren Geldern“. Hierfür ist eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich.
Dahinter folgen jeweils vier Fälle unerlaubter Finanzkommissions- und Kreditgeschäfte, wobei einige Unternehmen gegen mehrere Vorschriften verstoßen haben. Daneben wurde die BaFin wegen Anlagevermittlung und Beratung, Zahlungsdiensten, Finanztransfergeschäften und Finanzportfolioverwaltung, die ohne entsprechende Erlaubnis betrieben wurden, aktiv.
In zwei Fällen untersagte die Behörde in ersten Halbjahr zudem Emissionen, weil ein erforderlicher Prospekt nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) fehlte und verlangte in einem Fall die Abwicklung eines unerlaubten Investmentgeschäfts nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).