Das Landgericht Tübingen verhandelt am Freitag eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Kreissparkasse Tübingen wegen Negativzinsen (Az. 4 O 220/17). Nach Angaben der Verbraucherzentrale hat die Sparkasse in ihrem Riester-Banksparplan Negativzinsen erhoben. Die Verbraucherschützer halten das für unzulässig.
„Bei laufenden Sparverträgen darf die variable Verzinsung nicht ins Negative abrutschen“, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale.
Im konkreten Fall hatte sich demnach ein Kunde der Kreissparkasse Tübingen bei der Verbraucherzentrale beschwert, der für einen Sparvertrag zwar 1,25 Prozent Staffelzins bekam. Doch der gleichzeitig versprochene variable Zins betrug Minus 0,9 Prozent und wurde mit dem positiven Zins verrechnet. Die Bank habe ihm aber zwei Guthabenzinsen versprochen, sagte Nauhauser.
Erstes Urteil im Januar
Das Landgericht Tübingen hatte bereits im Januar entschieden, dass die Volksbank Reutlingen ihren Kunden bei bestehenden Verträgen keine Negativzinsen aufbürden darf (Az. 4 O 187/17). Es handelte sich nach Angaben der Verbraucherschützer um die erste gerichtliche Auseinandersetzung dieser Art nach deutschem Recht. „Wir gehen davon aus, dass das Gericht bei seiner bisherigen Tendenz bleibt“, sagte Nauhauser. (dpa-AFX)
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