Die Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ wird zum Stichtag 23. Februar 2018 alle Anforderungen der nationalen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD erfüllen. Das teilt das Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. mit.
Laut BWV werden die IDD-Anforderungen ab Februar 2018 „integraler Bestandteil“ von gut beraten sein. „Am 23. Februar 2018 wird gut beraten alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen können“, sagt BWV-Vorstandsmitglied Dr. Katharina Höhn.
Die mehr als 131.000 Versicherungsvermittler, die bereits an gut beraten teilnehmen, könnten an diesem Punkt der IDD-Umsetzung „für sich einen Haken machen“. Die Initiative sei in den letzten Monaten zudem so weiterentwickelt worden, dass sie den Nachweis der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung von 15 Stunden pro Kalenderjahr für alle Zielgruppen der Richtlinie optimal unterstützen könne.
„Wir bedienen damit erstmalig auch die Mitarbeiter der Innendienste, denen wir nun ebenfalls mit der Aufnahme in unsere Weiterbildungsdatenbank und der Dokumentation ihrer Aktivitäten den erforderlichen Weiterbildungsnachweis nach IDD-Anforderungen ausstellen können“, sagt Höhn. „Diese Datenbank steht ab Februar 2018 zur Verfügung.“
„gut beraten“ kann künftig zwei Weiterbildungsnachweise ausstellen
Sollte der Gesetzgeber in der finalen Versicherungsvermittlerverordnung neue Anforderungen vorgeben, würden diese kurzfristig ebenfalls integriert.
Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative und Vizepräsident des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute betont gleichzeitig, dass die Brancheninitiative weiterhin die freiwillige jährlich 30-stündige Weiterbildung anstreben, fördern und dokumentieren werde.
„Wir werden also zukünftig zwei Weiterbildungsnachweise ausstellen können: einmal den Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen nach IDD und zum Zweiten das Zertifikat nach den höheren Qualitätsstandards von gut beraten“, erläutert Archangeli. (jb)
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