Behörden können unter bestimmten Voraussetzungen die Kontostammdaten deutscher Bürger über die Finanzaufsicht Bafin abrufen. Im Jahr 2017 wurde von dieser Möglichkeit 136.845 Mal Gebrauch gemacht. Das entspricht einem leichten Rückgang zum Vorjahr um 0,25 Prozent (2016: 137.184). Diese Zahlen weist der aktuelle Jahresbericht der Bafin aus, wie das Fachportal Konto.org mitteilt.
Mehr als die Hälfte aller Abrufe kamen von Polizeibehörden (85.331). Insgesamt stieg die Anzahl der Abrufe über die Bafin seit 2004 um 347 Prozent. Damals lag die Gesamtzahl noch bei 39.417. Vor zehn Jahren wurden 93.560 Konten über die Bafin abgefragt.
Bei einer Kontenabfrage werden die Stammdaten eines Kontoinhabers erfragt. Dazu zählen die Kontonummer, das Eröffnungs- bzw. Auflösungsdatum eines Kontos, Name, Anschrift, Geburtsdaten, vorhandene Bausparverträge und Wertpapierdepots der Kontoinhaber.
Alle wichtigen Zahlen und Fakten zum Thema automatisierte Kontenabfrage hat Konto.org unter www.konto.org/ratgeber/allgemein/automatisierte-kontenabfragen/ zusammengetragen. (kb)
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