34f-Vertrieb: Nicht die BaFin ist entscheidend

Die Ankündigung der Bundesregierung, 34f-Vermittler „zügig“ unter die Aufsicht der BaFin stellen zu wollen, schreckt viele Finanzdienstleister auf. Manche fürchten gar das Ende des freien Vertriebs. Doch es gibt Anlass zur Erleichterung. Der Löwer-Kommentar

„Nach heutigem Stand ist zu erwarten, dass die wesentlichen Veränderungen aus der neuen FinVermV resultieren werden und nicht aus der geplanten Verlagerung der Aufsicht.“

Die Bundesregierung „strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin an“. Das steht in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens sei „aktuell Gegenstand interner Erörterungen der beteiligten Ressorts“.

Diese Nachricht dürfte in der vergangenen Woche nicht wenige der freien Vermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) mächtig erschreckt haben. Schließlich ist die BaFin für viele der Inbegriff einer überbordenden Bürokratie mit Erbsenzählern und hyper-komplexen Gesetzen.

Nun ist das Vorhaben bereits seit dem Abschluss des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD vor einem Jahr bekannt. Seitdem hatte man jedoch kaum etwas davon gehört. Insofern ist die Nachricht in der Tat durchaus überraschend, dass konkrete Vorbereitungen für einen entsprechenden Gesetzesvorstoß in vollem Gang sind.

Neue FinVermV „im ersten Halbjahr 2019“

Für die 34f-Vermittler ist das eine ziemliche Zumutung. Schließlich ist noch nicht einmal die vorherige Regulierungsstufe abgeschlossen: Die Umsetzung der EU-Richtlinie MiFID II, die schon mehr als ein Jahr hinterherhinkt.

Nun soll die hierfür geplante Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) „nach derzeitiger Planung im ersten Halbjahr 2019 im Bundesrat beschlossen werden“, so die Antwort der Bundesregierung. Die Erforderlichkeit von Übergangsfristen werde „gegenwärtig geprüft“. Es ist also keineswegs sicher, dass den Finanzdienstleistern viel Zeit zur Vorbereitung bleibt.

Seite 2: 34f-Vermittler nicht zu beneiden

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