Hat etwas gedauert: Arag-Erbstreit nach 35 Jahren beendet

Der rekordverdächtig lange Rechtsstreit von Erben der Arag-Versicherung ist nach 35 Jahren beendet. Bereits vor einigen Monaten hatte das OLG Düsseldorf – von der Öffentlichkeit bislang unbemerkt – das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf von 2017 in der Berufung weitgehend und rechtskräftig bestätigt (Az.: I-7 U 67/17).

Der Vorstandsvorsitzende der Arag, Paul-Otto Faßbender

So wurde der heutige Arag-Chef Paul Otto Faßbender (72) dazu verurteilt, seiner jüngeren Schwester Petra als Ausgleich für die Firmenanteile des Familienzweigs rund 3,5 Millionen Euro plus Zinsen zu zahlen.

Ende 1983 war Faßbender von seiner Schwester verklagt worden. Streitpunkt war das Testament des Vaters von 1965. Der hatte verfügt, dass nach seinem Tod die Anteile seines Familienzweigs an dem Versicherungskonzern in einer Hand bleiben. Sie sollten seinem Sohn vermacht werden.

Streit um Höhe des Ausgleichs

Die jüngere Schwester sollte dafür finanziell entschädigt werden. Über die Höhe dieses Ausgleichs entbrannte der Streit. Es war der längste jemals in erster Instanz geführte Prozess am Düsseldorfer Landgericht. Schwester Petra muss nun 70 Prozent der Prozesskosten tragen. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance

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