Viele Banker stöhnen über die seit einem Jahr geltenden neuen Regeln für Wertpapiergeschäfte (Mifid II) – nun macht sich die deutsche Finanzaufsicht erneut ein Bild, wie die als Verbraucherschutz gedachten Vorgaben umgesetzt werden.
Bis zum 22. Februar müssen 40 Institute darlegen, wie sie die Vorgaben einhalten. „Von besonderem Interesse ist für uns …, ob und wie die neuen Pflichten in der Anlegerschutzpraxis wirken“, erklärte Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der Bafin.
Die Mifid-II-Regeln gelten in Deutschland seit dem 3. Januar 2018. Seither müssen Banken jedes Telefonat eines Kunden mit einem Wertpapierberater aufzeichnen und für mindestens fünf Jahre archivieren. Bei Rechtsstreitigkeiten soll sich so leichter nachvollziehen lassen, ob ausreichend über Risiken aufgeklärt wurde. Zudem müssen Kunden vor der Entscheidung für ein Finanzprodukt eine genaue Aufstellung erhalten, wie viel sie das Produkt kostet.
In der Branche gibt es viel Kritik. Die Beratung sei durch Mifid II nicht besser geworden, stellte Commerzbank-Privatkundenchef Michael Mandel Ende Dezember fest: „Wir müssen zusehen, dass wir die Prozesse deutlich verbraucher- und kundenfreundlicher machen.“
„Gigantischer Aufwand“
Emmerich Müller, Partner des Frankfurter Bankhauses Metzler, spricht von einem „gigantischen Aufwand“ für Banken – „und ich glaube nicht, dass der Nutzen diesen Aufwand rechtfertigt“. Er habe zwar „schon den Eindruck, dass die Politik die Notwendigkeit erkannt hat, dass man die Mifid nochmal anfasst“, sagte Müller der Nachrichtenagentur dpa.
Allerdings werde die EU-Richtlinie in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich wahrgenommen. „Ich mache mir da nicht viel Hoffnung, dass wir schnell zu einer Bereinigung und Entrümpelung der Mifid kommen“, sagte Müller. (dpa-AFX)
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