Bafin: Spekulationen auf fallende Wirecard-Kurse verboten

Die Finanzaufsicht Bafin hat neue Spekulationen auf fallende Aktienkurse beim Zahlungsdienstleister Wirecard untersagt. Das teilte die Behörde am Montag in Bonn mit.

In jüngster Zeit glich der Verlauf des Börsenkurses von Wirecard einer Achterbahnfahrt.

Ab sofort sei es für zwei Monate verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit.

Leerverkäufer sind Spekulanten, die mit fallenden Kursen Geld verdienen wollen. Es bestehe das Risiko, dass die Verunsicherung des Marktes hinsichtlich einer angemessenen Preisbildung bei Wirecard-Aktien zunehme und sich zu einer generellen Marktverunsicherung ausweite, hieß es von der Bafin.

Sammelklagen in den USA

In jüngster Zeit glich der Verlauf des Börsenkurses von Wirecard einer Achterbahnfahrt. Derart große Kursschwankungen sind bei Dax-Konzernen sehr ungewöhnlich.

Die Münchner Staatsanwaltschaft und die Bafin hatten sich eingeschaltet – und zuletzt wurden auch noch in den USA erste Sammelklagen eingereicht.

Seite zwei: Wirecard dementiert Regelverstöße

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments