Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass sie zwei Unternehmen keine Erlaubnis zum Betrieben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Beide werben reichlich vollmundig für ihre Online-Handelsplattformen.
Die erste BaFin-Mitteilung bezieht sich auf ein Unternehmen namens „Digitroniq“. Die Behörde weist darauf hin, dass sie diesem keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen unterstehe nicht der Aufsicht der BaFin.
Unter der anonym registrierten Domain digitroniq.online gibt Digitroniq der BaFin zufolge in deutscher Sprache (digitroniq.online/de/) an, „für seine Nutzer die genaueste und erfolgreichste Forex-Handelsplattform, die es online gibt“, zu sein. Das Unternehmen gebe weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an, so die BaFin.
App für algorithmischen Handel
Ebenfalls keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat die BaFin der „Bitcoin Revolution“ erteilt. Auch dieses Unternehmen unterstehe nicht ihrer der Aufsicht, teilt die Behörde mit.
Unter der anonym registrierten Domain primebitprofit.co biete Bitcoin Revolution in englischer Sprache eine App für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren an, schreibt die BaFin.
Seite 2: Vollmundige Versprechen