Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor einem Unternehmen, das deutschen Anlegern mit einem scheinbar wohlklingenden Namen ohne die erforderliche Erlaubnis und mit falschen Angaben Finanzdienstleitungen anbietet.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Kleinwort Consulting keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.
Das Unternehmen unterstehe nicht ihrer Aufsicht, teilt die Behörde mit.
Dienstleistungen unaufgefordert angeboten
Die Kleinwort Consulting mit angegebenem Sitz in Brüssel, Belgien, trete sowohl über ihre Webseite www.kleinwortcolsulting.com, welche die Vermögensverwaltung zum Gegenstand hat, als auch über die Webseite www.loyalcoins.de, welche die Anlage in Bitcoins beinhaltet, unaufgefordert an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland heran, um diesen ihre Dienstleistungen anzubieten.
Seite zwei: Kein Finanzdienstleistungsinstitut