BaFin-Warnung: „Verdacht der organisierten Kriminalität“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut eindringlich vor „potenziell unseriösen“ oder betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen, die in Deutschland auf Kundenfang gehen. Anlass ist eine aktuelle Verfügung gegen eine Plattform.

Bafin-Präsident Felix Hufeld leitet die Aufsichtsbehörde, die immer öfter wegen unerlaubter Geschäfte aktiv werden muss.

Die BaFin hat gegenüber der GPay Ltd, Slough, die sofortige Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen rufe deutsche Kunden unter deutscher und britischer Telefonnummer an und biete ihnen auf der von ihm betriebenen Handelsplattform XTraderFx (www.xtrader-fx.com, www.xtraderfx-com, www.xtraderfx.net) Differenzkontrakte (Contracts for Difference) auf Kryptowährungen, Währungen, Rohstoffe, Indizes und Aktien an, teilt die Behörde mit.

Anlageberatung und Eigenhandel

Damit betreibe das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlageberatung und den Eigenhandel nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach Paragraf 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfüge es jedoch nicht. Es handele daher unerlaubt.

Das Unternehmen GPay Ltd. trat demnach auch unter dem Namen cryptopoint auf, so die wie immer knochentrockene Mitteilung der Behörde.

Seite 2: „Vielzahl potenziell unseriöser Plattformen“

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