BVK: Provisionsdeckel frühestens ab März 2020

Der von der Großen Koalition geplante Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wird in diesem Jahr nicht mehr in Gesetzesform gegossen. Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands deutscher Versicherungskaufleute (BVK), geht davon aus, dass das Gesetzesvorhaben nicht vor März 2020 umgesetzt wird. Das teilte er in einer Pressekonferenz des BVK in Kassel mit.

Erst im nächsten Jahr soll im Bundestag über den Provisionsdeckel abgestimmt werden.

Als Stichtag nannte Heinz den 20. März 2020. „Bis dahin haben wir noch Zeit und werden versuchen, den Deckel zu verhindern“, kündigte er an.

Heinz und BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli kritisierten erneut die geplante Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen auf 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme. Es passe nicht, hier regulatorisch einzugreifen, weil „kein Marktversagen“ vorliege.

Laut Heinz handelt es sich vielmehr um eine „Phantomdebatte“. Es werde „Koalitionsgeschacher“ auf Kosten der Versicherungskaufleute betrieben. Im Vordergrund stehe eine „politisch-ideologische Auseinandersetzung“. Das Kalkül: Eine Partei (die SPD, Anm. der Red.) wolle mit dem Provisionsdeckel möglichst viele Wähler einer anderen Partei (der CDU, Anm. der Red.) verärgern – in der Hoffnung, dass sie sich enttäuscht von der CDU abwenden, weil diese den Deckel nicht verhindert hat. „Das lassen wir uns nicht gefallen“, so Heinz.

Rechtliche Schritte geplant

Er kündigte erneut juristische Schritte an, sollte der Provisionsdeckel tatsächlich eingeführt werden. Welche das konkret sein werden, konnte er noch nicht sagen, verwies aber auf das Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, wonach ein Provisionsdeckel verfassungswidrig sei. An dieses „juristische Grundgerüst“ wolle man sich anlehnen. (kb)

Foto: Picture Alliance

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