Die Bundesregierung will die Kosten beim Verkauf von Lebensversicherungen begrenzen. Die Provision für Vermittler bei Vertragsabschluss soll auf maximal 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme begrenzt werden, die Kunden während der Laufzeit des Vertrages zahlen. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor.
Wenn bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden – zum Beispiel eine geringe Stornoquote, kann die Provision auf insgesamt vier Prozent angehoben werden.
Die Vertriebskosten für Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen seien oftmals noch zu hoch, hieß es. „Durch zu üppige Vergütungen bei der Vermittlung von Lebensversicherungen entstehen hierdurch auch Fehlanreize zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher“. Versicherungsvermittler könnten anstatt einer möglichst ergebnisoffenen Beratung auf einen Vertragsabschluss hinwirken.
Nach Erfahrungen von Verbraucherschützern liegt die Provision beim Abschluss einer Lebensversicherung je nach Vertriebsweg aktuell zwischen 2,5 und 3,5 Prozent. Dabei handelt es sich allerdings um Durchschnittswerte, höhere Sätze sind nicht ausgeschlossen.
Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Gerhard Schick, seit kurzem Vorstand der Bürgerbewegung „Finanzwende“, kritisierte: „Ein Provisionsdeckel löst das Problem nicht, dass die Anreize im Vertrieb falsch gesetzt sind.“ Notwendig sei eine ganzheitliche Finanzberatung ohne Verkaufsinteressen.
„Erheblicher Nachbesserungsbedarf“
Die Versicherungswirtschaft lehnte den Provisionsdeckel weiterhin ab. „Wir sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf in wichtigen Punkten des Entwurfs“, erklärte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Regelungen zur Restschuldversicherung schössen deutlich über das Ziel hinaus.
Die Abschlussprovision für Restschuldversicherungen, die Verbraucher zur Absicherung von Krediten abschließen, soll dem Entwurf zufolge auf maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme begrenzt werden.
Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisierte den Entwurf. Es dürfe nicht zu einem ordnungspolitischen Eingriff kommen, der letztlich zulasten der Qualität der Beratung gehe. (dpa-AFX)
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