Bafin-Aufsicht: „Die Vermittler brauchen keinen neuen Schiedsrichter“

Die Bundesregierung strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin an. Als Begründung dafür bringt sie nichts Neues. Gastbeitrag von Dr. Martin Andreas Duncker, Schlatter Rechtsanwälte

Martin Andreas Duncker

Das Handeln der Bundesregierung im Hinblick auf die freien Finanzanlagenvermittler ist schon grotesk: Sie arbeitet mit Hochdruck daran, die Aufsicht über die gut 37.000 Gewerbetreibenden zur Bafin zu ziehen. Mit der Hausaufgabe der EU, die Mifid II auch für freie Vermittler umzusetzen, hinkt sie hingegen nun schon 15 Monate hinterher – und riskiert dadurch ein weiteres EU-Vertragsverletzungsverfahren. Statt das Regelwerk für alle Akteure auf dem Spielfeld an geltendes EU-Recht anzupassen, diskutiert die Regierung lieber ohne Not über die Auswechslung des Schiedsrichters.

Ja, die Bundesregierung hat Recht, wenn sie in ihrer aktuellen Antwort auf die kleine Anfrage darauf hinweist, dass das Recht für Finanzanlagenvermittler nach Umsetzung von Mifid II umfangreicher und komplexer wird. Doch genau an diesem Punkt sollten die beteiligten Ministerien ansetzen: Anstatt sich über Personalschlüssel und zukünftige Gebührentatbestände der Bafin den Kopf zu zerbrechen, sollte die vorhandene Manpower in eine gute „neue FinVermV“ investiert werden.

Entwurf ist eine Zumutung

Der aktuelle Referenten-Entwurf ist mit seinen vielen Verweisen auf andere Gesetze und Verordnungen für WpHG-Institute eine Zumutung. Die Vermittler brauchen keinen neuen Schiedsrichter, sondern Spielregeln, die – entsprechend dem rechtsstaatlichen Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit – verständlich, klar und verlässlich sind. Danach kann man sich Gedanken darüber machen, wie man eine einheitliche Auslegung dieser Spielregeln besser sicherstellen kann.

Seite zwei: In zweierlei Hinsicht falsch

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