Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten verliert seine Gültigkeit, wenn ein Ehepartner die Scheidung einreicht und der andere zustimmt. Die Ehepartner können dann für sich selbst jeweils neue Testamente aufsetzen.
Auch ein Mediationsverfahren mit dem Ziel einer Versöhnung ändert nichts an der Unwirksamkeit des gemeinsamen Testaments. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Hintergrundinformation: Viele Ehepaare setzen ein gemeinschaftliches Testament auf. Dafür gelten besondere Regeln.
Stirbt zum Beispiel ein Ehepartner, kann der andere das Testament nicht ohne Weiteres widerrufen oder durch ein neues ersetzen. Eine Scheidung allerdings macht das gemeinschaftliche Testament unwirksam.
Seite zwei: Der Fall