Seit einem Jahr ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland rechtsverbindlich. Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, müssen die DSGVO erfüllen, sagt der Immobilienverband Deutschland (IVD).
„Als die DSVGO eingeführt wurde, war die Verunsicherung auch in der Immobilienbranche groß. Der Umgang mit personenbezogenen Daten gehört zum Arbeitsalltag. Die Sorge vor Abmahnwellen und Bußgeldern in Millionenhöhe hat sich glücklicherweise als unbegründet erwiesen“, erklärt Dr. Christian Osthus, IVD-Rechtsexperte und stellvertretender Bundesgeschäftsführer. Bislang wurde in Deutschland lediglich in 81 Fällen ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die DSGVO verhängt.
„Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind die Ausnahme, da in der Rechtsprechung noch umstritten ist, ob Verstöße gegen die DSGVO von Mitbewerbern überhaupt abgemahnt werden können“, so Osthus.
„Wer glaubt, man müsse der DSGVO weniger Beachtung schenken, irrt. Ursächlich für die wenigen Fälle, in denen ein Bußgeld verhängt wurde, sind Rechtsunsicherheiten und eine unzureichende Personalausstattung. Mit beidem kämpft die Verwaltung“, meint Osthus.
An fehlenden Beschwerden und Anzeigen mangele es jedenfalls nicht. Laut einem aktuellen Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten hat sich die Anzahl eingereichter Beschwerden und Meldungen von Datenschutzverstößen verdreifacht. Waren es 2017 noch rund 4.500 Beschwerden und Meldungen, wurden zwischen dem 25. Mai 2018 und dem 30. April 2019 fast 15.000 Eingaben gezählt.
„Die Zahlen belegen: die Sensibilität für Datensicherheit auf Seiten der betroffenen Personen, deren Daten erhoben werden, steigt. Unternehmer sollten sich deshalb nicht in zu großer Sicherheit wiegen“, meint Osthus.
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