MiFID II: Olaf Scholz will es wissen

Das Finanzministerium fordert Verbände und Betroffene auf, ihm Erfahrungen und Kritik in Hinblick auf die EU-Richtlinie MiFID II und die Verordnung MiFIR mitzuteilen. Thematische Einschränkungen gibt es dabei nicht. Der Löwer-Kommentar

„Für nicht wenige Akteure könnte das Problem sein: Wo fange ich an?“

Es ist eine bemerkenswerte Aktion, die das Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) unlängst gestartet hat: Eine „Konsultation zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf in Hinblick auf die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II und die EU-Finanzmarktverordnung MiFIR“.

Selten sind solche „Konsultationen“ an sich nicht. Ministerien und Behörden fragen Betroffene und Verbände regelmäßig öffentlich nach ihrer Meinung, bevor sie neue Vorschriften erlassen. Das ist auch gut so.

Die Finanzaufsicht BaFin beispielsweise stellt pausenlos alle möglichen geplanten Ausführungsbestimmungen oder Merkblätter zu bestimmten Themen zur Diskussion. Diese Konsultationen haben regelmäßig eines gemein: Sie beziehen sich auf ein konkretes Vorhaben und einen Textentwurf der Behörde.

„Zu allen für Sie relevanten Aspekten“

In diesem Fall jedoch ist das anders: Es gibt keinen Gesetz- oder Verordnungsentwurf, zu dem die Stellungnahme erfolgen soll, noch nicht einmal eine konkrete Frage. Was sie für wichtig halten, können die Betroffenen vielmehr selbst entscheiden.

„Um ein möglichst breites Bild der bestehenden Fragestellungen zu erhalten, bitten wir Sie um Stellungnahme zu allen für Sie relevanten Aspekten der MiFID II/MiFIR-Regulierung und deren Verzahnung mit anderen Vorschriften“, schreibt das Ministerium. „Zur Schaffung einer hinreichenden Faktenbasis wären wir zudem für eine Unterlegung Ihrer Beobachtungen durch Daten, sofern möglich, dankbar“, so die für Behördenverhältnisse ungewöhnlich freundlich formulierte Bitte.

„Das Bundesministerium der Finanzen möchte sich ein umfassendes Bild über die mit den MiFID II/MiFIR-Vorschriften gemachten Erfahrungen verschaffen“, heißt es in der Ankündigung weiter, und zwar „sowohl auf Seiten der Finanzinstitute, Marktbetreiber und Emittenten als auch auf Seiten der Anleger, um auf dieser Grundlage den Bedarf für die Änderung von Vorschriften zu identifizieren.“

Seite 2: Alles frei herauslassen

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments