Den Anlegern von Containern der insolventen P&R-Gruppe steht womöglich weiterer Ärger ins Haus: Sie verlieren wahrscheinlich nicht nur den Großteil Ihrer Investition, sondern sollen unter Umständen auch noch Steuern nachzahlen. Erste Finanzämter wurden wohl schon aktiv.
„Fordert das Finanzamt AfA-Beträge von P&R-Anlegern zurück?“, fragt das Branchenblatt „Kapital-markt intern“ in seiner aktuellen Ausgabe unter Berufung auf Informationen der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin. AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“, umgangssprachlich die Abschreibung also.
Diese rechnerische Wertminderung kann grundsätzlich auch auf Direkinvestments in Container jährlich geltend gemacht und den erhaltenen Mietzahlungen gegengerechnet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Container dem Anleger tatsächlich gehören – und das ist bei den meisten P&R-Anlegern höchst fraglich.
Nachweise über die Existenz der Container gefordert
Laut einem Bericht auf der Website der Kanzlei Schirp erhielten im Januar 2019 erste Anleger Schreiben mit dem Text: „Bitte reichen Sie mit der Erklärung 2018 folgende Unterlagen bezüglich der P&R-Container ein: Nachweise über das Fortbestehen der Leasingverträge; Nachweise über die Existenz der Container“.
„Eine sehr gefährliche Falle!“, heißt es in dem Bericht. Denn nach den Erkenntnissen der Insolvenzverwalter fehlen fast eine Million der etwa 1,6 Millionen Container, die es nach der Buchhaltung eigentlich geben müsste. Auch die Zuordnung der vorhandenen gut 600.000 Boxen an einzelne Anleger ist wohl überwiegend nicht eindeutig. Zudem ist generell fraglich, ob überhaupt ein Eigentumsübergang stattgefunden hat.
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