Der Votum-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen ab. Er sei ein abschreckendes Beispiel für leichtfertiges und unangemessenes gesetzgeberisches Verhalten, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands.
Der Gesetzentwurf nehme einen massiven Eingriff in die freie Preisbildung und damit einen Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft vor. Zur Begründung liefere er lediglich lapidare und oberflächliche Ausführungen. Der Verband habe sich mit einer ersten Stellungnahme an den zuständigen parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gewandt und ein klares Bekenntnis für die freie Marktwirtschaft eingefordert.
„Wir begrüßen es, dass sich die Fachpolitiker der Arbeitsgruppe Finanzen in der CDU/CSU-Fraktion geschlossen gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf ausgesprochen haben. Diese klare Position muss jetzt auch in dem für die Versicherungsvermittler zuständigen BMWi berücksichtigt werden“, fordert Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbands. „Ein Ministerium, welches den Geist der freien und sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard lebt, kann einem solchen Gesetzesentwurf nicht seine Zustimmung erteilen“, so Klein weiter.
„Untauglicher Entwurf“
Obwohl dem Finanzministerium die durch den Votum-Verband mitinitiierten Rechtsgutachten der Professoren Hans-Jürgen Papier und Hans-Peter Schwintowski bekannt gemacht worden seien, setze sich der Gesetzentwurf nur oberflächlich mit den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einen solchen Eingriff auseinander.
Ein solcher „untauglicher Entwurf“ dürfe im gesetzgeberischen Verfahren keine Chance auf Umsetzung haben. „Kein Parlamentarier, der die freie und soziale Marktwirtschaft als einen der Grundpfeiler unserer Demokratie erachtet, kann einem solchem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen“, heißt es in der Pressemitteilung. (kb)
Foto: Martina van Kann