Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG warnt davor, dass sich gegenüber den Anlegern ihrer Nachrangdarlehen die Erfüllung der Verpflichtungen auf Zins- und Rückzahlung verschiebt. Es bestehe die Gefahr des Ausfalls von Forderungen gegenüber Projektgesellschaften.
Die Emittentin hat das Kapital der Anleger verwendet, um ihrerseits Nachrangdarlehen an mehrere Projektgesellschaften zu gewähren, die nun nicht zahlen können. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung gemäß Paragraf 11a Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG hervor.
Die Projektgesellschaften haben demnach mehrere tausend Photovoltaikanlagen erworben, die auf Dächern von Privathäusern installiert und an die jeweiligen Hauseigentümer vermietet sind. Die daraus resultierenden Mietzinsforderungen wiederum sollten gebündelt und verbrieft werden, um die Zins- und Rückzahlung der von der Emittentin an die Projektgesellschaften ausgereichten Nachrangdarlehen zu finanzieren.
Geschäftsmodell umgestellt
Das Münchner Unternehmen, das für Umsetzung von Neugeschäft wie auch für das Servicing der Photovoltaikanlagen in den Projektgesellschaften verantwortlich sei, stellte der Mitteilung zufolge im Sommer 2018 jedoch das Geschäftsmodell um.
„In Folge dessen konnten die Projektgesellschaften die geplante Anschlussfinanzierung der Photovoltaikanlagen bislang nicht im geplanten Umfang umsetzen“, heißt es in der Mitteilung. Zur Refinanzierung bieten die Projektgesellschaften nun einen Teil des Portfolios den Hauseigentümern zum Eigentumserwerb an. Bei Abschluss würden die bisherigen Mietverträge aufgehoben.