Top-Juristen gegen Provisionsdeckel

Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wäre sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommen zwei Rechtsgutachten, die auf Veranlassung der Vermittler-Berufsverbände AfW und Votum sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) erstellt wurden.

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, Staatsrechtswissenschaftler und ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, konstatiert in seinem Rechtsgutachten, dass „die gesetzliche Einführung eines Provisionsdeckels bei der Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung der Versicherungsunternehmer und der Versicherungsvermittler aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz darstellen“ würde.

Jedoch „wäre ein solcher Eingriff nicht durch verfassungslegitime Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt. Das Vorliegen solcher Gründe ist empirisch nicht belegbar.“

„Willkürlicher Aktionismus“

Papier berücksichtigt in seinem Gutachten auch die diversen Stellungnahmen der Bundesregierung zur Finanzstabilität der Lebensversicherungsgesellschaften.

Er folgert: „Bei dieser Sachlage erscheint ein gesetzlich eingeführter Provisionsdeckel unabhängig von der letztlich gewählten Höhe als willkürlicher gesetzgeberischer Aktionismus. Das gesetzgeberische Ziel einer weiteren Senkung der Vertriebskosten kann somit einen normativen Provisionsdeckel und den damit verbundenen Eingriff in die berufsspezifische Vertragsfreiheit der Vermittler nicht legitimieren.“

Seite zwei: Verstoß auch gegen Europarecht

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