Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei weitere Online-Handelsplattformen aufgespürt, denen sie keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Eine davon kontaktiert die deutschen Anleger sogar direkt.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie „Top Algo Trade“ keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen unterstehe nicht ihrer Aufsicht.
Top Algo Trade spreche potentielle deutsche Kunden per E-Mail an und locke sie auf die Website top-algo-trade.com, so die Mitteilung der Behörde. Unter dieser anonym registrierten Domain werbe das Unternehmen für ein angeblich automatisiertes Programm zum Forextrading. Das Unternehmen gebe weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.
Angeblich „preisgekrönt“
Zudem weist die BaFin darauf, dass sie einem Unternehmen namens „Bitcoin Evolution“ ebenfalls keine Erlaubnis nach dem KWG erteilt hat und auch dieses nicht unter ihrer Aufsicht steht.
Bitcoin Evolution biete unter bitcoinevolution.com in deutscher Sprache die Teilnahme am angeblichen Optionshandel mit Kryptowährungen an. Investitionen sollen ab 250 US-Dollar möglich sein, um mit einem „preisgekrönten, genauen und automatischen Algorithmus Profite zu machen“, wie die BaFin zitiert. Auch Bitcoin Evolution nenne weder seine Rechtsform noch seinen Sitz.
Erst vor wenigen Tagen hatte die Behörde aus dem gleichen Anlass vor zwei anderen Plattformen gewarnt, darunter die nahezu namensgleiche „Bitcoin Revolution“. (sl)
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