„Das Unternehmen nahm auf der Grundlage von ‚Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld‘ Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin“, heißt es in einer heute veröffentlichten Mitteilung der Behörde.
Die Adcada GmbH ist laut BaFin verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Der Bescheid vom 9. März 2020 ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
„Formaler Fehler“
Die Adcada-Gruppe ist nach der Selbstdarstellung um einen Online-Shop gewachsen und befasst sich heute unter anderem auch mit Immobilien und innovative Anlageformen. Der „adcada.money Hypozins“ der Adcada GmbH habe hinsichtlich der Abwicklung der Sicherheitenbestellung zu einem Verstoß gegen das Aufsichtsrecht geführt, räumt das Unternehmen in einer Stellungnahme auf seiner Website ein. Betroffen seien hierbei aber nur Verträge bis Anfang 2019, die Adcada GmbH vertreibe bereits seit Anfang 2019 selbst keine „Hypozinsverträge“ mehr in Deutschland.
Beim „Hypozins“ erhält der Anleger der Darstellung zufolge neben den Zinsen Sicherheiten in Form einer amtlichen Eintragung einer erstrangigen Briefgrundschuld im Grundbuch von einer der Adcada Bestandsimmobilien. Die Immobilien, auf denen diese Anlage grundsätzlich beruht, gehören Adcada bereits zu 100 Prozent; Investitionen erfolgen nicht in den Bau eines Gebäudes.
Bei der Abwicklung der Immobilienanlagen („Hypozins“) sei ein formaler Fehler gemacht worden, der nun von der BaFin geahndet wurde. Es geht dabei um Details und die Abwicklung der erstrangigen Briefgrundschuld im Grundbuch, die nach Auffassung der BaFin nur „Zug um Zug“ zulässig ist.
„Sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergriffen“
„Die entsprechenden Anleger haben aber gleichwohl sämtliche anstehenden Auszahlungen ordnungsgemäß erhalten, lediglich die nach Auffassung der BaFin nicht ordnungsgemäß erfolgte Sicherheitenbestellung wird von dort aus bemängelt“, heißt es von Adcada. Das restliche Tätigkeitsfeld der Unternehmensgruppe sei nicht berührt.
„Selbstverständlich wurden durch die Adcada GmbH gegen den Bescheid der BaFin bereits sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergriffen und umfassend begründet“, heißt es in der Stellungnahme. Die BaFin habe aufgrund der umfangreichen Rechtsmittelbegründung die aufgegebene Frist zur Stellungnahme inzwischen sogar schon verlängern müssen.
Die Adcada Group habe aus dem in Rede stehenden Verstoß aber ihre Lehren gezogen und achte nun penibel genau darauf, dass die formellen Handhabungen strikt eingehalten werden. Mit dem „Hypozins 2.0.“ werde nun eine neue Marschroute vorgegeben, „welche die Durchsetzbarkeit der Transparenz gewährleistet“.