Finanzberatung: Grüner wird’s noch

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Luisa Neubauer, das deutsche Gesicht von "Fridays for Future"

Künftig müssen Finanzberater beim Anleger auch die Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit abfragen. Der dadurch entstehende Beratungsaufwand wird häufig noch unterschätzt.

Das Verhältnis von „Fridays for Future“ zur Finanzbranche kann man gut und gerne als angespannt bezeichnen. Zu Jahresbeginn plante die von Schülern und Studenten ausgehenden Klimaschutz-Bewegung einen groß angelegten Klimastreik, der am 24. April in Frankfurt stattfinden sollte. Corona-bedingt wurde der Streik dann zwar von der Straße ins Netz verlagert, doch die Statements im Vorfeld waren mehr als deutlich: „Wir wollen mit zivilen Ungehorsam die Banken blockieren“, kündigte Asuka Kähler an, einer der Sprecher von „Fridays for Future“. Den Finanzsektor in Frankfurt bezeichnete die Bewegung als „zentralen Tatort der Klimakrise“. Die Finanzinstitute investierten Milliarden in menschen- und klimafeindliche Projekte und entzögen sich jeglicher gesellschaftlicher Kontrolle. Damit würden sie „eine aktive Gefahr für Demokratie, Klima und Menschenrechte“ darstellen. Wie ein Angebot zum Dialog klang das nicht.

Dabei ist das Thema Nachhaltigkeit mittlerweile durchaus auch in der Finanzbranche angekommen – wenngleich sie von den Kunden und der Politik mehr oder weniger sanft in die richtige Richtung geschubst werden musste. So hat sich die Nachfrage nach nachhaltigen Investments in den letzten Jahren deutlich erhöht. Zwischen 2014 und 2019 steigerte sich die Zahl der Assets in dieser Produktgruppe um 150 Prozent, der Marktanteil stieg um 100 Prozent. Zeitgleich ist der regulatorische Rahmen wesentlich konkretisiert worden. „ESG (Environment, Social, Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ist inzwischen kein Fremdwort mehr und im Herzen der Finanzmarktdiskussionen angekommen. Wir sehen, dass viele Finanzmarktdienstleister der Angebotsseite wie Banken und Kapitalanlagegesellschaften sich dem Thema im Hinblick auf den sehr konkreten regulatorischen Rahmen klar zugewandt haben“, erklärt Angela McClellan, Geschäftsführerin des Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG), ein Fachverband für nachhaltige Geldanlagen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz.

Zu den aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, mit denen sich die Branche in Zukunft auseinandersetzen muss, gehören eine „Offenlegungsverordnung“, eine „Taxonomieverordnung“ und die Anpassung anderer Regelwerke wie beispielsweise der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Die Offenlegungsverordnung tritt bereits im März 2021 in Kraft. Demnach müssen die Unternehmen künftig offenlegen, inwieweit sie selbst und ihre Produkte die ESG-Kriterien berücksichtigen. Sofern die Kriterien ganz oder teilweise nicht erfüllt werden, muss dies ebenfalls offengelegt und begründet werden. Die genauen Maßstäbe für nachhaltige Produkte und Unternehmen werden in der Taxonomieverordnung festgelegt, die allerdings erst Anfang 2022 in Kraft tritt, also fast ein Jahr nach der Offenlegungsverordnung.

„Ein hoher Qualifizierungsbedarf“

„Die Regulierer haben auf das Thema nachhaltige Geldanlagen schon früh hingewiesen: Spätestens seit Bekanntmachung des EU-Aktionsplans ‚Finanzierung nachhaltigen Wachstums‘ in 2018 wurde deutlich, dass nun die Finanzindustrie in die Pflicht genommen wird“, so McClellan. In der Zwischenzeit sei viel passiert: „Die Verordnung des Europäischen Parlaments über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor wurden im November 2019 veröffentlicht. Seitdem müssen sich Banken und Wertpapierdienstleister mit den im März 2021 eintretenden Offenlegungspflichten befassen. Die EU-Kommission feilt derweil an der Weiterentwicklung der Taxonomie, die bisher nur für die beiden EU-Klimaziele fertiggestellt ist. Voraussichtlich im Januar 2021 soll auch die Änderungsverordnung zu Mifid II zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsabfrage in der Anlageberatung im EU-Amtsblatt offiziell veröffentlicht werden. Knapp über ein Jahr haben Makler dann Zeit, entsprechende Änderungen in den Beratungsprozessen vorzunehmen, bevor sie diese verpflichtend umsetzen müssen.“

Künftig müssen Finanzberater beim Anleger also auch die Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit abfragen und dürfen dann nur entsprechende Produkte anbieten. Der dadurch entstehende Beratungsaufwand wird aber häufig noch unterschätzt. „In Bezug auf das Interesse an ESG-Investments stelle ich bei Vermittlern drei Kategorien fest. Bei der einen Gruppe ist die Akzeptanz für nachhaltige Geldanlagen – wenn überhaupt – nur bedingt vorhanden. Demgegenüber gibt es einzelne Beratungsprofis, die sich schon recht lange auf nachhaltige Finanz- und Versicherungsprodukte spezialisiert haben“, erklärt Dr. Frank Ulbricht, Vorstand des Maklerpools BCA. „Zur dritten Gruppe gehören diejenigen Vermittler, die in der letzten Zeit begonnen haben, sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen. Hierbei stellen viele Berater während der Informationsphase fest, dass die Materie nachhaltige Geldanlagen in Verbindung mit ESG-Kriterien, UN-Nachhaltigkeitszielen und der richtigen Produktauswahl sehr komplex ist.“ Infolgedessen bringe die Thematik einiges an Aufwand und Einsatz mit sich.

„Es besteht ein hoher Qualifizierungsbedarf aufseiten der Berater, um eine qualitativ hochwertige Beratung zu nachhaltigen Anlageprodukten zu gewährleisten – denn Nachhaltigkeit geht über die bloße Anwendung von Ausschlusskriterien hinaus“, sagt auch McClellan. „Nachhaltige Anlagestrategien können komplex sein und mehrere Ansätze miteinander kombinieren. Es bedarf eines geschulten Auges und profundes Fachwissen, wie Nachhaltigkeitsinformationen zu bewerten sind. Nur so kann ein Produkt gefunden werden, das dem Wertegerüst des Anlegers entspricht.“ Es sei jedoch auffällig, dass es vielen Anlageberatern an tiefgreifender Expertise zu der Ausgestaltung von ESG-Produkten fehlt. Eine Weiterbildungsoffensive für Produktanbieter und Anlageberater sei deshalb unerlässlich. Dr. Wolfgang Kuckertz, Vorstand der Going Public Akademie für Finanzberatung, beobachtet eine gewisse Ratlosigkeit bei den Vermittlern, wie sie konkret mit dem Thema umgehen sollen bzw. müssen. „Technische Hilfen fehlen oft und entsprechende Siegel sind so vielfältig, dass eine Überforderung entsteht. Hier Abhilfe zu schaffen ist eine der Hauptaufgaben von Technikanbietern, Pools, Instituten und Akademien.“

Die Spreu vom Weizen trennen

Eine Aufgabe, der immer mehr Unternehmen aus der Finanzdienstleistungsbranche nachkommen, die Zahl der Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Nachhaltigkeit nimmt stetig zu – so auch bei Going Public: „Zum einen arbeiten wir das Thema in unsere Standardschulungen ein. Zum anderen wird es im kommenden Jahr zielgerichtete Schulungskonzepte für die nachhaltige Geldanlage geben“, kündigt Kuckertz an. Die BCA bietet ebenfalls verschiedene Serviceleistungen an. „Selbstverständlich gehören hierzu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Ende letzten Jahres haben wir etwa unseren ESG-Gipfel an der Frankfurt School of Finance & Management für Vermittler angeboten, der sehr großen Zuspruch fand und schnell ausgebucht war“, so Ulbricht. In diesem Jahr fand der ESG-Gipfel corona-bedingt nicht als Präsenzveranstaltung statt, sondern als Webinar. 2021 will die BCA Präsenzveranstaltungen, Workshops und Online-Seminare zum Thema Nachhaltigkeit anbieten.

Die Unterstützung der Vermittler erschöpft sich aber nicht in Weiterbildungsangeboten. So wurde beim Finanzvertrieb Plansecur eine Checkliste erarbeitet, mit der die Berater das Nachhaltigkeitsverständnis der Kunden herausarbeiten und dokumentieren können. „Es gibt bei uns ein Nachhaltigkeitsglossar und eine Zusammenstellung der maßgeblichen Ausschlusskriterien unserer als nachhaltig gekennzeichneten Kompassfonds in einer Übersicht. Darüber hinaus bieten wir unseren Beratern in jüngster Zeit zusätzlich die Teilnahme an zwei Lernplattformen zum Thema an und bereiten sie auf unseren internen Tagungen auf die kommende Pflicht vor“, erklärt Geschäftsführer Johannes Sczepan. Für wie wichtig das Thema Nachhaltigkeit beim Mitbewerber MLP erachtet wird, zeigt schon die Tatsache, dass das Unternehmen vor kurzem die Stelle einer Nachhaltigkeitsbeauftragten neu geschaffen hat – Ines Löffler hat das Amt übernommen. „Bei MLP beschäftigen wir uns schon seit längerem mit Nachhaltigkeit, das Thema ist dementsprechend bereits fest in unserer Beratungspraxis integriert. So ist Nachhaltigkeit unter anderem ein Bestandteil in der Qualifizierung der MLP-Berater an unserer hauseigenen Corporate University. Bildungsangebote gibt es beispielsweise zur nachhaltigen Geldanlage oder zu nachhaltigen Versicherungsprodukten“, sagt sie.

Das FNG bietet seit 2015 die Weiterbildung zu nachhaltigen Geldanlagen an, die mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. „Darüber hinaus bieten immer mehr Anbieter Weiterbildungskurse oder Seminare an, in denen auf die Dreh- und Angelpunkte einer nachhaltigen Anlageberatung eingegangen wird“, sagt McClellan. Doch sie warnt: „Viele der Angebote sind letztlich Produktwerbung, daher ist es für die Qualitätssicherung notwendig, einen produkt- und anbieterneutralen inhaltlichen Mindeststandard vorzuschreiben.“ Doch solange es den nicht gibt, müssen Berater und Vermittler selbständig versuchen, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen Cash. Ausgabe 12/2020.

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