Privatgelände: Wo die Nutzung von E-Scootern ohne Zulassung wirklich erlaubt sind

Seit wenigen Wochen dürfen manche E-Scooter offiziell auch im Straßenverkehr genutzt werden. Der Einzelhandel hat jedoch immer noch Modelle auf Lager, die keine Betriebserlaubnis haben. Solche Angebote sieht die Verbraucherzentrale Hessen kritisch.

„Lassen Sie sich keine Ladenhüter andrehen“, rät Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Nur mit Rollern, die über die sogenannte allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, kommen Sie im Straßenverkehr entspannt und legal ans Ziel.“ Doch offenbar sind die Lager noch voll von illegalen Altmodellen. Um sie loszuwerden, winken einige Händler mit hohen Rabatten.

Privat ist nicht gleich privat

In einem Fall bewarb ein namhafter Elektronik-Händler ein Altmodell als „ideal zum Shoppen und Pendeln“ – ohne jeglichen einschränkenden Hinweis. Dabei hatte der Roller keine Betriebserlaubnis. Man darf mit ihm deshalb nur auf Privatgelände fahren, wo die StVO nicht gilt.

„Wenn Verbraucher das gar nicht oder nur im Kleingedruckten erkennen, sehen wir das klar als Irreführung. Die wenigsten haben ein riesiges privates Anwesen, auf dem sie mit E-Rollern hin und her pendeln oder gar einen Supermarkt aufsuchen könnten.“

Die Hersteller selbst müssen sich um die sogenannte allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) kümmern. Die Bearbeitung der Anträge ist allerdings zeitintensiv. Nutzer sollten sich also unbedingt im Vorfeld erkundigen, ob schon eine Straßenzulassung vorliegt.

Was erlaubt ist

Legale Modelle mit Betriebserlaubnis haben maximal 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Sie dürfen auf Radwegen unterwegs sein. Falls diese fehlen, darf man auf der Straße fahren, der Bürgersteig ist aber tabu. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, Helmpflicht gibt es auch nicht.

Allerdings braucht der Roller eine Haftpflichtversicherung und eine Plakette, die im hinteren Bereich der E-Scooter angebracht wird. In der Regel kostet die Versicherung je nach Anbieter zwischen 30 und 50 Euro pro Jahr – also ähnlich wie beim Moped.

Bei Mietrollern kümmert sich der Anbieter um die Versicherung, eigene Roller müssen die Halter selbst versichern. Jugendliche dürfen die Roller fahren, wenn sie mindestens 14 Jahre alt sind.

 

Foto: Shutterstock

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