Während die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ausschließlich Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts deckt, sind Versicherungsmaklerinnen und -Makler im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ohne Rechtsschutzversicherung ungeschützt.
Insbesondere das Thema des Datenmissbrauchs hat in jüngster Zeit potenziellen Ermittlungsverfahren durch die staatlichen Behörden Tür und Tor geöffnet. Doch auch unterstellter Versicherungsbetrug, Veruntreuung oder Steuerhinterziehung sind Straftatbestände, bei denen die Staatsanwaltschaft einschreiten muss.
Keine Selbstbeteiligung
Die neue Absicherungsmöglichkeit ist aus der Kooperation der Auxilia Rechtsschutzversicherung und der CGPA Europe entstanden. Der Tarif gewährt Versicherungsmaklern, die ihre VSH über CGPA unterhalten, eine Versicherungssumme von 1.000.000 Euro mit 0 Euro Selbstbeteiligung.
Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ist personengebunden (pro Inhaber / Geschäftsführer). Die Versicherungsprämie beträgt nach Angaben des CGPA 60 Euro brutto im Jahr pro versicherte Person.
„Im Gegensatz zu einem privatrechtlichen Verfahren muss bei einem Ermittlungsverfahren der Beschuldigte die Rechtsanwaltskosten auch dann tragen, wenn das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wird“, betont Klaus Hellwig, Vertriebsdirektor bei der Auxilia die Bedeutung der Absicherung. Und für Christian Henseler, Geschäftsführer der CGPA Europe Underwriting GmbH, ist die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung eine optimale Ergänzung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.