ESG-Abfragepflicht: „Von Verständnis und Akzeptanz bei Kunden und Vermittlern kann keine Rede sein“
Seit heute (20. April 2023) sind nun auch alle Finanzdienstleister mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen. Der Vermittlerverband AfW sieht darin Licht und Schatten.
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