BVK akzeptiert Versicherungsombudsmann als Schiedsrichter
Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erkennen bei Beschwerden von Versicherten künftig die Entscheidungen des Ombudsmanns für Versicherungen an. Die Satzung des Verbands wurde entsprechend geändert.
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